Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dolmetschleistungen
erbracht durch
Christina Muigg, MA
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen AuftraggeberInnen (im Folgenden kurz: Kunde) und der Dolmetscherin Christina Muigg, MA (im Folgenden kurz: Dolmetscherin) als Auftragnehmerin fest.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Dolmetschleistungen, die durch die Dolmetscherin erbracht werden. Anderslautende oder den vorliegenden AGB widersprechende AGB des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt. Es gelten allein die vorliegenden AGB für Dolmetschleistungen, erbracht durch die Dolmetscherin.
2. Kooperation zwischen Kunden und Dolmetscherin
2.1 Der Kunde hat der Dolmetscherin alle notwendigen Unterlagen sowie Informationen mindestens eine Woche vor Erbringung der Dolmetschleistung bereitzustellen. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender oder zu spät bereitgestellter Vorbereitungsmaterialien ergeben, ist eine Haftung der Dolmetscherin ausgeschlossen.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Dolmetscherin bereits vor Angebotslegung den Verwendungszweck der zu erbringenden Dolmetschleistung mitzuteilen. Insbesondere ist der Dolmetscherin mitzuteilen,
- für welches Zielpublikum die Dolmetschleistung erbracht wird.
- ob mit anderen Dolmetschkabinen im Relais gearbeitet wird.
- ob die Verdolmetschung aufgezeichnet wird.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, für adäquate und dem Stand der Technik entsprechende technische, akustische und räumliche Bedingungen in den Dolmetschkabinen und im Konferenzsaal zu sorgen.
2.4 Der Kunde hat der Dolmetscherin im Voraus kompetente AnsprechpartnerInnen zu benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
3. Angebot, Auftrag und Umfang der Leistung
3.1 Die Verdolmetschung ist in der Regel zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ihre Aufzeichnung bzw. Live- Streaming ist ohne die vorherige Zustimmung der Dolmetscherin unzulässig. Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Für die Aufzeichnung bzw. das Live-Streaming der Verdolmetschung gelangen zusätzlich 50 % des Gesamthonorars in Anrechnung.
4. Stornobedingungen
Bei Storno seitens des Kunden bezahlt dieser nachweislich bereits entstandene Kosten sowie:
- 50 % des vereinbarten Honorars bei Absage 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn,
- 75 % des vereinbarten Honorars bei Absage 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn,
- 100 % des vereinbarten Honorars bei Absage weniger als 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
Vom Kunden bei Stornierung zu begleichende bereits entstandene Kosten schließen bereits angefallene/nicht stornierbare Fahrtkosten ein.
5. Honorar
5.1 Für Dolmetschaufträge gilt die Preisliste der Dolmetscherin in der jeweils gültigen Fassung oder ein im Einzelfall vereinbartes abweichendes Honorar. Änderung der Preisliste werden schriftlich kommuniziert. Der Kunde hat 14 Tage Zeit für eine etwaige Rückmeldung, nach Ablauf dieser Zeit gilt die Preisliste als angenommen.
5.2 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sowie als Nettopreise.
5.3 Als Berechnungsbasis gilt die jeweilige Einsatzdauer:
- Kurzeinsatz: max. 1 Stunde Anwesenheit
- Halbtag: max. 4 Stunden Anwesenheit
- Ganztag: max. 8 Stunden Anwesenheit
Bei Remote-Simultanverdolmetschungen ist die Einsatzzeit aufgrund der erschwerten technischen Bedingungen zu verkürzen und gesondert zu vereinbaren.
5.4 Sofern nichts anderes vereinbart, werden bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit Überstunden in der Höhe von 50 EUR pro angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt.
5.5 Für Übernachtungen, Anreise und Verpflegung werden vor Auftragsantritt Sätze vereinbart.
5.6 Die Preise werden jährlich an den österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Die Dolmetscherin behält sich jedoch vor, anderweitige Preisanpassungen vorzunehmen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern nicht anders vereinbart ist die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.2 Die Dolmetscherin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Die Zahlung des Restbetrages ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.3 Nach Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Mahnspesen in Höhe von € 40,00 in Rechnung gestellt. Bei ausbleibender Zahlung werden nach der 2. Mahnung rechtliche Schritte eingeleitet.
7. Technische Voraussetzungen und Störungen
7.1 Remote-Dolmetschleistungen erfolgen auf Basis internetbasierter Dienste. Die Verfügbarkeit der Leistungen ist von der Verfügbarkeit sowie der Übertragungsgeschwindigkeit des Internets sowie der jeweiligen Übertragungsqualität abhängig. Der Kunde ist für die Verfügbarkeit und die Angemessenheit der ihm zur Verfügung stehenden Übertragungsbandbreite verantwortlich.
7.2 Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Ton- oder Verbindungsqualität ergeben, ist eine Haftung der Dolmetscherin ausgeschlossen.
7.3 Für Mängel, die sich aufgrund von Störungen oder Ausfällen bei Dritten (Internetanbietern oder sonstigen technischen Diensten) ergeben, ist eine Haftung der Dolmetscherin ausgeschlossen.
7.4 Sollte eine Verdolmetschung aufgrund schlechter Audioqualität von Seiten des Kunden nicht oder nicht in angemessener Qualität möglich sein, wird das Honorar für die Verdolmetschung dennoch zur Gänze in Rechnung gestellt.
8. Höhere Gewalt
8.1 Im Falle der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt hat die Dolmetscherin den Kunden, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Dolmetscherin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Dolmetscherin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein entsprechendes Honorar für die bereits erbrachte Leistung zuzubilligen.
8.2 Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung; Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch die Dolmetscherin selbst nicht beeinflussbaren, unvorhergesehenen Ereignissen, welche die Möglichkeit der Dolmetscherin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinflussen.
9. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Dolmetscherin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr beauftragte Personen zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Dolmetscherin.
11.2 Für alle Geschäftsbeziehungen gilt das österreichische Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Dolmetscherin bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für schriftliche Sprachdienstleistungen
erbracht durch
Christina Muigg, MA
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen AuftraggeberInnen (im Folgenden kurz: Kunde) und der Sprachdienstleisterin Christina Muigg, MA (im Folgenden kurz: Sprachdienstleisterin) als Auftragnehmerin fest.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Übersetzungs-, Lektorats- und sonstige schriftliche Sprachdienstleistungen, die durch die Sprachdienstleisterin erbracht werden.
Anderslautende oder den vorliegenden AGB widersprechende AGB des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt. Es gelten allein die vorliegenden AGB für Sprachdienstleistungen, erbracht durch die Sprachdienstleisterin.
2. Kooperation zwischen Kunden und Sprachdienstleisterin
2.1 Der Kunde hat der Sprachdienstleisterin sämtliches zu bearbeitendes Textmaterial zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren hat der Kunde die Sprachdienstleisterin, soweit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch die Bereitstellungen von notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Sprachdienstleisterin bereits vor Angebotslegung den Verwendungszweck der zu erbringenden Sprachdienstleistungen mitzuteilen. Insbesondere ist der Sprachdienstleisterin mitzuteilen,
- ob die Übersetzung bzw. der lektorierte Text für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist.
- ob die Übersetzung bzw. der lektorierte Text veröffentlicht wird bzw. zu Werbezwecken verwendet wird.
- ob die Übersetzung bzw. der lektorierte Text irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die damit befasste Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist.
2.3 Der Kunde hat der Sprachdienstleisterin im Voraus kompetente Ansprechpartner*innen zu benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
2.4 Die fachliche, inhaltliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt bei Übersetzungen ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Bei zu lektorierenden Texten fällt die fachliche und inhaltliche Richtigkeit ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlicher und terminologischer Ungenauigkeiten etc. des Ausgangstextes ergeben, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin ausgeschlossen.
2.5 Die Zahlenwiedergabe erfolgt durch die Sprachdienstleisterin bei Übersetzungen nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
3. Angebot, Auftrag und Umfang der Leistung
3.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der Sprachdienstleisterin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Kunden unverzüglich darüber verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können von der Sprachdienstleisterin ohne Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
3.2 Die Auftragserteilung durch den Kunden hat nach Eingang des gesamten zu bearbeitenden Textes bei der Sprachdienstleisterin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail zu erfolgen. Solange der Sprachdienstleisterin keine schriftliche Auftragserteilung oder -bestätigung vorliegt, wird die Sprachdienstleisterin die Arbeiten am Auftrag nicht beginnen. Eine Verzögerung der schriftlichen Auftragserteilung kann daher dazu führen, dass besprochene Lieferfristen oder -termine durch die Sprachdienstleisterin nicht eingehalten werden können. Eine diesbezügliche Haftung der Sprachdienstleisterin ist ausgeschlossen.
3.3 Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunden umfasst grundsätzlich nur die jeweilige vereinbarte Sprachdienstleistung. Etwaige Sonderwünsche und Zusatzleistungen sind gesondert zu vereinbaren.
3.4 Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird bei der Bearbeitung, soweit dies möglich ist und nicht mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden ist, die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten.
3.5 Der Kunde darf die Übersetzung bzw. den lektorierten Text nur zu dem von ihm angegeben Zwecke verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung oder den lektorierten Text für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung der Sprachdienstleisterin ausgeschlossen.
3.6 Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag ohne Rücksprache mit dem Kunden an gleich qualifizierte Sprachdienstleister*innen in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Sprachdienstleisterin und Vertragspartnerin des Kunden.
4. Termine, Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung bzw. des lektorierten Textes ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Sprachdienstleisterin maßgebend. Die grundlegende Voraussetzung zur Vereinbarung einer solchen Frist ist die Angabe des gesamten Textumfanges sowie die Übermittlung des vollständigen Textes seitens des Kunden an die Sprachdienstleisterin, sodass diese die Bearbeitungsdauer der Texte abschätzen kann. Handelt es sich bei einem Auftrag um ein Fixgeschäft, für das eine Verlängerung der Frist nicht in Frage kommt, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
4.2 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang, der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend, nämlich mindestens um den Zeitraum, um den der Sprachdienstleisterin die erforderlichen Unterlagen bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet übermittelt wurden.
Eine allfällig vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit dem Zugang der vollständigen erforderlichen Unterlagen an die Sprachdienstleisterin zu laufen. Im Falle eines Fixgeschäftes obliegt es der Sprachdienstleisterin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Erbringung oben genannter Verpflichtungen durch den Kunden der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart hat die Lieferung seitens der Sprachdienstleisterin per E-Mail zu erfolgen.
5. Stornobedingungen
5.1 Bei einer Stornierung des Übersetzungsauftrages erfolgt eine Berechnung der zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen und aller zur Erfüllung des Auftrages getätigten Auslagen.
5.2 Wurde für die Erfüllung des stornierten Auftrages ein anderer Auftrag abgelehnt, so werden 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
5.3 Die Stornierung eines Auftrages hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
6. Honorar
6.1 Für Übersetzungs- bzw. Lektoratsaufträge gilt die Preisliste der Sprachdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung oder ein im Einzelfall vereinbartes abweichendes Honorar.
6.2 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sowie als Nettopreise.
6.3 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, beispielsweise Normzeilen, Wörter, Stundensatz etc.
6.4 Sofern nichts anderes vereinbart wird, können Auftragsänderungen, Zusatzleistungen, etc. zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
6.5 Für Express-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeiten werden marktübliche Zuschläge gemäß der Preisliste verrechnet.
6.6 Die Preise werden jährlich an den österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Die Sprachdienstleisterin behält sich jedoch vor, anderweitige Preisanpassungen vorzunehmen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht anders vereinbart ist die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.2 Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Die Zahlung des Restbetrages ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.3 Nach Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Mahnspesen in Höhe von € 40,00 in Rechnung gestellt. Bei ausbleibender Zahlung werden nach der 2. Mahnung rechtliche Schritte eingeleitet. Außerdem ist die Sprachdienstleisterin im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzuhalten.
7.4 Wurden zwischen dem Kunden und der Sprachdienstleisterin Teilzahlungen (z.B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Kunden berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für sie und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachweislich nachkommt. Dies gilt auch für Fixgeschäfte.
8. Höhere Gewalt
8.1 Im Falle der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Kunden, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein entsprechendes Honorar für die bereits erbrachte Leistung zuzubilligen.
8.2 Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung; Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch die Sprachdienstleisterin selbst nicht beeinflussbaren, unvorhergesehenen Ereignissen, welche die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinflussen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1 Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung bzw. des von der Sprachdienstleisterin lektorierten Texts innerhalb einer Woche nach Eingang der Leistung zu rügen. Absolute Fehlerfreiheit kann weder bei Übersetzungs- noch bei Lektoratsaufträgen garantiert werden. Bei einem Lektoratsauftrag gilt die Leistung nicht als mangelhaft, wenn die Anzahl der im Text verbliebenen Fehler vernachlässigbar ist.
9.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Sprachdienstleisterin unter Rücksprache mit derselben eine angemessene Frist zur Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Diese Frist beginnt mit dem Eingang des vollständigen Korrekturoriginals bei der Sprachdienstleisterin. Werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages.
9.3 Wenn die Sprachdienstleisterin eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB).
9.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages. Der Kunde verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
9.5 Die Sprachdienstleisterin übernimmt sowohl im Falle von Übersetzungs- als auch von Lektoratsaufträgen keinerlei Haftung für etwaige Schäden oder nachteilige Folgen für den Kunden oder Dritte, die aufgrund einer mangelhaften inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Texte entstehen. Es obliegt allein dem Kunden, für die inhaltliche Richtigkeit der Texte Sorge zu tragen.
9.6 Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung bzw. den lektorierten Text zu einem anderen als den angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
10.1 Alle der Sprachdienstleisterin vom Kunden überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin.
10.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen, z.B. selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten etc., bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin. Die Verwendung, Weitergabe und Vervielfältigung solcher Unterlagen darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u.ä.m. an den Kunden auf dessen Wunsch hin stellt einen vom Kunden zu vergütenden Zusatzauftrag dar.
10.3 Der Kunde leistet dafür Gewähr, dass er über alle Rechte am Ausgangs- oder Lektoratstext verfügt, die für die Ausführung des Übersetzungs- und/oder Lektoratsauftrages erforderlich sind. Eine Haftung der Sprachdienstleisterin für Urheberrechtsverletzungen ist ausgeschlossen.
10.4 Die Sprachdienstleisterin bleibt als geistige Schöpferin der Übersetzung Urheberin derselben, und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden, sofern sie dies wünscht. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Sprachdienstleisterin darf aber nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von der Sprachdienstleisterin stammt bzw. die Sprachdienstleisterin im Falle von durch den Kunden oder Dritte an der Übersetzung vorgenommenen Änderungen diese vollständig eingesehen und ihre nachträgliche Zustimmung zu diesen Änderungen gegeben hat.
11. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Sprachdienstleisterin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr beauftragte Personen zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin.
13.2 Für alle Geschäftsbeziehungen gilt das österreichische Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.